Sondersignal - was Sie darüber wissen sollten
Ob Wohnungsbrand oder Verkehrsunfall - Einsatzfahrzeuge sind nicht umsonst mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs: Es zählt jede Sekunde!
Leider trifft man bei Einsatzfahrten mit Sondersignal immer wieder auf Verkehrsteilnehmer, die nicht wissen wie sie sich verhalten sollen.
Viele Autofahrer verhalten sich ungünstig, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen und das Sondersignal wahrgenommen wird.
Die häufigste Fehler: Abbremsen mitten auf der Fahrbahn.
Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, sondern erreichen das Gegenteil vom Gewünschten:
Sie behindern das Einsatzfahrzeug.
Ebenso ungünstig ist es, unüberlegt rechts ‘ranzufahren, womöglich in eine Seitenstraße. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss?
Was tun bei Sondersignal?
Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt.
Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (gesetzter Blinker?).
Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker.
Überlegen Sie dabei, ob ein schweres Feuerwehrfahrzeug die Straße immer noch passieren kann (Gegenverkehr beachten!).
Warum auch nachts mit Sondersignal?
Vielfach beschweren sich Bürger, insbesondere Anwohner der Gerätehäuser, dass sie nachts aus dem Schlaf gerissen werden, weil die Feuerwehr mal wieder mit Blaulicht und Martinshorn die Strasse entlang fährt.
Wir können das gut verstehen, allerdings ist das Einschalten von Blaulicht und Martinshorn auch zu Ihrem Schutz gedacht. So wird insbesondere in Wohngebieten und den damit verbundenen "Rechts vor Links" - Situationen das Sonderrecht geltend gemacht, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen und somit Unfälle zu vermeiden. Schließlich rechnet kaum ein Verkehrsteilnehmer damit, dass ihm nachts von einem tonnenschweren Feuerwehrfahrzeug die Vorfahrt genommen wird!
Und das sagt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
( Auszugsweise)
§35 Sonderrechte (Link)
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (Link)
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Dies bedeutet: Das Wegerecht kann nur durch Blaulicht und Martinshorn in Anspruch genommen werden.
Vielleicht hilft es auch, wenn Sie einmal darüber nachdenken dass die Kameraden der Feuerwehr bis vor einigen Minuten ebenfalls noch im Bett lagen und selig geschlafen haben. Während Sie sich auf die andere Seite drehen und weiter schlafen, sind die Kameraden damit beschäftigt Feuer zu löschen oder verletzte Personen zu retten.
Selbst wenn die Kameraden nach dem Einsatz noch die Zeit und Ruhe für ein bisschen Schlaf finden, müssen Sie ebenso wie Sie am nächsten Morgen zur Arbeit!
Danke für Ihr Verständnis
© Heyko Heykena,Gabsheim, Germany