Umgang mit Feuerwerkskörpern
Alljährlich zum Jahreswechsel kommt es durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern zu schweren Verletzungen und Bränden.
Die Erfahrung zeigt: Kommt es zu Unfällen so sind die Ursachen meist Zweckentfremdung von Feuerwerkskörpern und leichtsinnige - zudem verbotene - Basteleien.
Die pyrotechnischen Gegenstände werden in Klassen eingeteilt:
- Klasse I : Kleinstfeuerwerk - Zulassungs Nr. BAM I ...
- Klasse II : Kleinfeuerwerk - Zulassungs Nr. BAM II ...
- Klasse III : Mittelfeuerwerk - Zulassungs Nr. BAM III ...
- Klasse IV : Großfeuerwerk
- Klasse T : Pyrotechnische Gegenstände für techn. Zwecke z.B. Bengalflammen, Theaterfeuerwerk, Leucht- und Signalmittel, usw. - Zulassungsnummer BAM Nr. PT 1... und PT 2...
Deshalb achten Sie schon beim Kauf auf die BAM-Zulassung (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung)! Nur Feuerwerk mit der BAM Nummer ist geprüft und in Deutschland zugelassen!
Pyrotechnische Gegenstände der Klasse I dürfen laut Sprengstoffgesetz während des ganzen Jahres an Personen unter 18 Jahren abgeben werden. Die deutschte pyrotechnische Industrie empfiehlt als Abgabealter für diese Artikel 12 Jahre.
Für pyrotechnische Gegenstände der Klasse II ist die Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten; sie dürfen diese auch am 31. Dezember und 1. Januar nicht abbrennen.
Und so machen Sie es richtig:
- Beachten und lesen Sie immer die Gebrauchsanweisung !
Lesen Sie die Gebrauchsanweisung schon am Nachmittag
- Feuerwerk der Klasse II nur im Freien zünden!
Feuerwerk wie z.B. Knaller, Frösche, Schwärmer, Luftpfeifen, Vulkane, Raketen, usw. zählen zur umfangreichen Klasse II und dürfen nur von Personen über 18 Jahren erworben werden.
- Feuerwerk niemals in der Hand halten!
Mit ausgestrecktem Arm zünden, ausreichenden Sicherheitsabstand wahren.
- Raketen senkrecht abschießen!
Für den Abschuss von Raketen eignen sich leere Wein- oder Sektflaschen. Ideal ist ein Getränkekasten mit leeren Flaschen. Wichtig ist, dass Raketen ungehindert aufsteigen können. Achten Sie vor dem Abschuss auf die mögliche Flugbahn.
- Neues Batterie- System- und Kombinationsfeuerwerk
Aufgrund wesentlicher größerer Effektfülle bei den neuen Feuerwerksartikeln sind besondere Sicherheitsaspekte auf der jeweiligen Gebrauchsanweisung zu beachten. Achten Sie immer(!) auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand.
- Nehmen Sie niemals Selbstbasteleien vor !
- Versager niemals erneut anzünden !
Versager niemals in die Hand nehmen, da diese auch nach einer Verzögerungszeit noch explodieren können. Dieses kann zu
schweren Verletzungen (von leichten Verbrennungen bis zum Verlust der Gliedmaßen!) führen. Blindgänger mit Wasser übergießen
und später entsorgen.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einer Verletzung oder einem Brand kommen dann wählen Sie den
Feuerwehr-Notruf 112 oder die 1 92 22 für den Rettungsdienst
Ihre Feuerwehr Gabsheim wünscht ihnen einen guten Rutsch und ein gesundes Neues Jahr!
Quellenachweis:
Verband pyrotechnischer Industrie
Fa.Keller-Feuerwerk